Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Eltern (und unserer Kinder) in unserer Schule zu vertreten. Um dies sicherzustellen, werden regelmäßige Schulpflegschaftssitzungen abgehalten.  Die Schulpflegschaft setzt sich aus den in den Klassen- und Jahrgangsstufen gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen. Die Schulpflegschaft wählt aus diesem Personenkreis die Mitglieder für die Schulkonferenz und die Vorsitzenden.

Die Schulpflegschaft ist geprägt von der Bereitschaft der Eltern und Erziehungsberechtigten, sich in gewählten Gremien aktiv am Schulleben zu beteiligen.

An den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt auch die Schulleitung teil. Diese informiert hier über alle wichtigen schulischen Fragen und Entwicklungen, z.B. die Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung, die Schulorganisation oder Bau- und Umbaumaßnahmen.

Zu anstehenden Entscheidungen in der Schulkonferenz gibt die Schulpflegschaft ein Votum ab. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Somit haben die Eltern durch Ihre  Teilnahme eine wichtige Stimme und Gestaltungsmöglichkeit.

Ein wichtiger Bereich der schulischen Elternmitwirkung sind auch die Fachkonferenzen der unterschiedlichen Unterrichtsfächer, an denen Elternvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Alle an einem bestimmten Unterrichtsfach besonders interessierten Eltern können sich als Fachkonferenzvertreter bewerben. Sie müssen dazu nicht der Schulpflegschaft angehören. Die Wahlen finden jeweils in der 1. Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt.

Für das Schuljahr 2018/2019 wurde als Schulpflegschaftsvorsitzender Andreas Vorbeck und als seine Vertreterinnen Frau Susanna Schwabe-Dursun und Astrid König gewählt.

Für Fragen steht Herr Vorbeck unter 0203/7180358 zur Verfügung