Für das Schülerbetriebspraktikum gelten ab sofort (Stand 14. März 2020) die folgenden Regelungen:

  • Wenn Eltern nicht möchten, dass ihre Kinder weiter ein Praktikum absolvieren, müssen sie ihr Kind bei den Betrieben abmelden.
  • Manche Betriebe haben bereits den Schüler*innen abgesagt; das ist in Ordnung.
  • Bei Beendigung des Praktikums bitten wir, dass ihr dies in der Praktikumsmappe eintragt.
  • Manche Schüler*innen möchten (mit dem Einverständnis der Eltern) das Praktikum fortsetzen: Das ist möglich, wenn der Betrieb einverstanden ist.
  • Für alle Schüler*innen, die das Praktikum vorzeitig beenden, gilt, dass sie über die Klassenlehrer*innen (IServ) Schulaufgaben erhalten und diese bearbeiten und in regelmäßigen Abständen ihren Klassenlehrer*innen zukommen lassen müssen.