Gestern haben wir eine Mail des Ministeriums für Schule und Bildung  mit Informationen zum Unterricht und zur Selbsttestung für die Unterrichtswoche vom 12. bis 16. April erhalten. Den Link zu der Mail finden Sie hier. Dort ist auch ein Formular für den Antrag auf Notbetreuung für die Jahrgangsstufe 5 und 6 hinterlegt. Neu ist die zweimalige Testpflicht pro Woche. Der Staatssekretär Herr Richter schreibt dazu:

„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Für unsere Schülerinnen und Schüler bedeutet diese Mail konkret:

  • Nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, der Q1 und der Q2 haben Präsenzunterricht, genau so wie vor den Osterferien.
    Der Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und der EF sowie für die Schüler*innen an unsrem DaZZ findet in der Distanz statt.
  • Die Jahrgangsstufe 10 startet mit der B-Gruppe. Damit alle Schüler*innen sich zweimal pro Woche testen können, beginnt der Unterricht von Montag bis Donnerstag jeweils mit dem Selbsttest
  • Für die Q1 und Q2 findet der Unterricht ebenfalls wie vor den Osterferien in den zugewiesenen Räumen statt. Für die Q2 liegt der Schwerpunkt auf der Vorbereitung der Abiturprüfungen. Damit alle Schüler der Qualifizierungsphase sich zweimal pro Woche testen können, beginnt der Unterricht am Montag und Donnerstag mit dem Selbsttest.

Alle Schülerinnen und Schüler sind bereits per Mail über IServ  informiert.

Ich hoffe, Sie konnten die Osterzeit genießen und bleiben gesund,

Erhard Schoppengerd, Schulleiter